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28.09.2011, 21:17
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Quittung für mobile Fußpflege? Beitrag #1
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 28.09.2011
Beiträge: 3
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Quittung für mobile Fußpflege?
Hallo, bin Neuling im Forum und möchte wissen, ob Ihr Quittungen für mobile Fußpflege erstellt.
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28.09.2011, 21:21
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Quittung für mobile Fußpflege? Beitrag #2
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.03.2009
Ort: NRW
Beiträge: 557
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Zitat:
Zitat von ma-rie
Hallo, bin Neuling im Forum und möchte wissen, ob Ihr Quittungen für mobile Fußpflege erstellt.
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Natürlich - wenn der Kunde die benötigt!
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28.09.2011, 21:25
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Quittung für mobile Fußpflege? Beitrag #3
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 28.09.2011
Beiträge: 3
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Schau an - so geht das also im Forum. Gefällt mir gut!
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29.09.2011, 07:42
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Quittung für mobile Fußpflege? Beitrag #4
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Gast
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Zitat:
Zitat von ma-rie
Hallo, bin Neuling im Forum und möchte wissen, ob Ihr Quittungen für mobile Fußpflege erstellt.
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Hallo Marie,
klar, wenn der Kunde eine Quittung haben möchte, warum nicht
VG
kleinefüsse
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29.09.2011, 14:06
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Quittung für mobile Fußpflege? Beitrag #5
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 27.01.2010
Beiträge: 21
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Hallo....
Stelle immer Quittungen aus. Das Duplikat kommt in meinen Akten für den Steuerberater. Oder wie macht Ihr das?
Grüße aus Dortmund.
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29.09.2011, 15:59
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Quittung für mobile Fußpflege? Beitrag #6
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Moderator
Registriert seit: 31.03.2010
Beiträge: 1.708
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Als Kleinunternehmer reicht die vereinfachte Buchführung (Kassenbuch).Man braucht keine Quittungen zu schreiben.
Aber sobald man nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt, muß man alle Einnahmen per registrierkasse oder Quittungen dokumentieren.Da reicht das Kassenbuch nicht mehr aus.
lg esther
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29.09.2011, 16:33
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Quittung für mobile Fußpflege? Beitrag #7
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Gast
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Zitat:
Zitat von estherle
Als Kleinunternehmer reicht die vereinfachte Buchführung (Kassenbuch).Man braucht keine Quittungen zu schreiben.
Aber sobald man nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt, muß man alle Einnahmen per registrierkasse oder Quittungen dokumentieren.Da reicht das Kassenbuch nicht mehr aus.
lg esther
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Huhu Esther,
Laut auskunft unserer beider Steuerberater solltest du nach möglichkeit KEIN Kassenbuch sondern ein Einnahme/Ausgabenbuch führen(hieran anhängend die Kontoauszüge/Einkaufsquittungen).
Quittungen kannst du ausstellen. Rechnungen schreiben NUR mit Steuernummer (nicht Umsatzsteuer ID). Als Kleinstunternehmer bist du ja von der UST nach §19 Kleinstunternehmer Steuergesetz davon befreit.
Wenn sie also ein Quittung ausstellt mit dem NETTO Betrag ist das Ok. Wenn aber der Kunde dieses von der Steuer absetzen will, sollte sie darauf achten das sie in die Quittung schreibt "Betrag Netto ohne Umsatzsteuer" .
VG
kleinefüsse
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29.09.2011, 17:11
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Quittung für mobile Fußpflege? Beitrag #8
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Moderator
Registriert seit: 31.03.2010
Beiträge: 1.708
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Huhu Kleinefüße,
das Kassenbuch ist die Auflistung der Einnahmen und Ausgaben.
Nicht vergessen:Auf Rechnungen muß unbedingt immer stehen: "nach §19 Kleinunternehmerregelung, keine Ust-Ausweisung".
lg esther
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29.09.2011, 19:02
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Quittung für mobile Fußpflege? Beitrag #9
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Gast
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Zitat:
Zitat von estherle
Huhu Kleinefüße,
das Kassenbuch ist die Auflistung der Einnahmen und Ausgaben.
Nicht vergessen:Auf Rechnungen muß unbedingt immer stehen: "nach §19 Kleinunternehmerregelung, keine Ust-Ausweisung".
lg esther
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Huhu Du...
nehe, wenn da Kassenbuch drauf steht, ist auch kassenbuch drin 
-gg-
LG
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29.09.2011, 20:03
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Quittung für mobile Fußpflege? Beitrag #10
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 17.01.2011
Ort: NRW
Beiträge: 105
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Zitat:
Zitat von kleinefuesse
Huhu Esther,
Laut auskunft unserer beider Steuerberater solltest du nach möglichkeit KEIN Kassenbuch sondern ein Einnahme/Ausgabenbuch führen(hieran anhängend die Kontoauszüge/Einkaufsquittungen).
Quittungen kannst du ausstellen. Rechnungen schreiben NUR mit Steuernummer (nicht Umsatzsteuer ID). Als Kleinstunternehmer bist du ja von der UST nach §19 Kleinstunternehmer Steuergesetz davon befreit.
Wenn sie also ein Quittung ausstellt mit dem NETTO Betrag ist das Ok. Wenn aber der Kunde dieses von der Steuer absetzen will, sollte sie darauf achten das sie in die Quittung schreibt "Betrag Netto ohne Umsatzsteuer" .
VG
kleinefüsse 
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Um die Begrifflichkeiten mal zu korrigieren:
Die Bezeichnung lautet Kleinunternehmer und wird in § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geregelt.
Für die Steuererklärung des Kunden ist es im Übrigen egal, ob es ein Brutto- oder ein Nettobetrag ist, da er hinsichtlich einer Fußpflegerechnung ohnehin nicht vorsteuerabzugsberechtigt sein kann. Hierbei handelt es sich stets um eine private Ausgabe, die allenfalls im Rahmen der Einkommensteuerklärung als Außergewöhnliche Belastung als Krankheitskosten abzugsfähig ist.
Allerdings ist es so, dass wenn ein Unternehmer unberechtigterweise die USt ausweist, diese auch dem Finanzamt schuldet.
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